Stand der Technik, Auszug aus der RTE
aus 4.1 Grundsätze: Instandhaltung historischer Fahrzeuge
Halter von historischen Fahrzeugen haben für den Betriebseinsatz, sowie bei den Überwachungs- und Instandhaltungsmassnahmen die erkannten Differenzen zum Stand der Technik angemessen zu berücksichtigen. Die Forderung zur Anwendung des «Stands der Technik» erfolgt differenziert, berücksichtigt den Zeitpunkt der Konstruktion und trägt damit den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung.
In der vorliegenden RTE-Regelung wird das neue «Instandhaltungssystem nach R RTE 49910» beschrieben, welches den hoheitlichen Vorgaben entspricht, unter den beschriebenen Bedingungen einen sicheren Betrieb ohne inakzeptable Risiken ermöglicht und damit den Stand der Technik bei der Instandhaltung historischer Fahrzeuge dokumentiert.
Dabei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Fachleute eingeflossen. Es wurde auf Praxisbezug geachtet und die speziellen Einsatzbedingungen von historischen Bahnen sind berücksichtigt.