Dringende Empfehlung: Tragt Euch im Handelsregister ein
Im Umgang mit Behörden und übergeordneten Stellen wird immer mehr der Nachweis über den Eintrag im Handelsregister verlangt. Aktuell besteht diese «Pflicht» bei der Rückforderung der CO2-Abgaben, wo die gültige Verordnung einen Handelsregistereintrag als formelle Voraussetzung festhält.
Ein Verein muss in der Schweiz nur dann im Handelsregister eingetragen werden, wenn er ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Ansonsten ist der Eintrag freiwillig, aber möglich, um Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit zu gewinnen. Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt am Sitz des Vereins und erfordert die Einreichung verschiedener Dokumente, oft elektronisch und qualifiziert signiert.
Der Verband HECH empfiehlt den als Verein organisierten Mitgliedsbahnen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, dies bei nächster Gelegenheit dringend vorzunehmen. Für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist dies sowieso Pflicht. Aber auch Fahrzeughalter unterstehen vielen Vorschriften, haben mit Behörden und Lieferanten zu tun. Ein Eintrag erhöht die Glaubwürdigkeit, das Vertrauen und erleichtert den Nachweis der Existenz. Danke, dass Sie unserer Empfehlung Beachtung schenken.
Vorstand HECH