Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV); Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 16. August 2023 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu den Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Reform des regionalen Personenverkehrs und der Rechnungslegung) am 4. Juni 2021 zuhanden des Parlamentes verabschiedet (BBI 2021 1485). Die Schlussabstimmung im Parlament erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Referendumsfrist gegen diesen Erlass ist am 8. April 2023 ungenutzt abgelaufen. Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (Reform RPV) bezweckt unter anderem klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr (RPV).
Um die Vorgaben auf Verordnungsstufe zu präzisieren sind folgende Verordnungen grundsätzlich revidiert worden:
Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) -> neu heisst die Verordnung «Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)»
Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der
Bahninfrastruktu(Kr PFV; SR 742.120)
Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11 )
Weitere Verordnungsanpassungen erfolgten aufgrund von neuen Verweisen usw.:
Gebührenverordnung für den öffentlichen Verkehr (GebV-ÖV; SR 742.102)
Verordnung über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen
(GÜTV; SR 742.411)
Verordnung über S eilbahnen zur Personenbeförderung(S ebV; SR 743.011)
Falls der Verband Stellung beziehen soll, ist dies dem Präsidenten rechtzeitig vor dem 01.12.2023 mitzuteilen. Danke.
Freundliche Grüsse
HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz
Etzelstrasse 3, 8635 Dürnten
Hugo Wenger, Präsident
Tel. 055 240 30 78 / 079 432 55 73
hugo.wenger@hech.ch / www.hech.ch
AW DC 20230816 Schreiben an Organisationen_DE AW DC 20230816 Schreiben an Kantone_IT AW DC 20230816 Schreiben an Kantone_FR AW DC 20230816 Schreiben an Kantone_DE AW DC 20230816 Schreiben an Organisationen_IT AW DC 20230816 Schreiben an Organisationen_FR